Rechtsprechung
AG Brakel, 04.03.1998 - 2 F 36/96 |
Verfahrensgang
- AG Brakel, 04.03.1998 - 2 F 36/96
- AG Hildburghausen, 15.09.2004 - 1 F 272/03
Wird zitiert von ...
- AG Hildburghausen, 15.09.2004 - 1 F 272/03
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Unterhaltssicherungspflicht geschiedener …
Der Beklagte und Widerkläger wird verurteilt, Unterhalt aus dem Urteil des Amtsgericht Brakel vom 04.03.1998, 2 F 36/96, an die Klägerin und Widerbeklagte noch bis einschließlich Dezember 2005 zu zahlen.Mit Urteil des Amtsgerichts Brakel vom 04.03.1998, Az.: 2 F 36/96 wurde der Beklagte und Widerkläger unter anderem zu Unterhaltszahlungen an die Klägerin und Widerbeklagte in Höhe von monatlich 1.365,00 DM verurteilt.
Das Urteil des Amtsgerichts Brakel vom 04.03.1998, Az.: 2 F 36/96, wird dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin ab dem 01.09.2002 monatlichen Unterhalt in Höhe von 3.192,95 EUR zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte und Widerkläger der Klägerin und Widerbeklagten in Abänderung des Urteils des Familiengerichts Brakel vom 04.03.1998, Az.;: 2 F 36/96 ab Rechthängigkeit der Widerklage keinen geschiedenen Unterhalt mehr schuldet.
Hinsichtlich des grundsätzlichen Vorliegens eines Unterhaltsanspruchs der Klägerin und Widerbeklagten gegen den Beklagten und Widerkläger wird ausdrücklich auf das Urteil des Amtsgerichts Brakel vom 04.03.1998, Az.: 2 F 36/96, Bezug genommen.